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Institut für Sozialmanagement   

- staatlich anerkannte Ergänzungsschule -


staatlich  anerkannte/r  Sozialfachmanager/in

(Betriebswirt/in im Sozialwesen)

 

In der Sozialwesenarbeit ist berufliche Weiterbildung besonders vonnöten, da es hier um den Dienst am Menschen geht. Eine Berufsausbildung und der gute Wille reichen alleine nicht aus. Gerade in sozialen Berufen stößt man oft an Defizite im Organisationsablauf, die mitunter Ergebnisse eines misslungenen Managements sein können.

 
An diesen Defiziten knüpft die berufsbegleitende Ausbildung zum/zur Sozialfachmanager/in an: Marktwirtschaftliche, organisatorische, technische und rechtliche Gesichtspunkte gehören teilweise schon zum Berufsbild der im Sozialwesen Tätigen und werden unter Berücksichtigung der Besonderheiten in Organisation und Verwaltung dieser Unternehmen vermittelt.

Themengebiete

  • Betriebs- und Volkswirtschaftslehre
  • Personalwesen
  • Marketing
  • Rechnungswesen
  • Rechtliche Grundlagen
  • EDV
  • Management & Organisation


Termine

Der Unterricht findet freitags von 16:00-21:45 Uhr und samstags von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr ca. zweimal monatlich statt.

Gebühr

5.054,00 € (210,58 € monatlich) zuzügl. Prüfungsgebühren á 50,- € pro Prüfung.

Abschluss

Mit dem erfolgreichen Ablegen der Abschlussprüfung (mündlich und schriftlich) können Sie mit dem Titel "staatlich anerkannte/r Sozialfachmanager/in" die Ausbildung abschließen.

Förderung

Die Lehrgangskosten können über das sog. Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) gefördert werden. Diese auch als "Aufstiegs-BaföG" bekannte Förderung gewährt einen Zuschuss der Lehrgangskosten und, wenn gewünscht, ein zinsgünstiges Bankdarlehen über die Restsumme. Beantragt wird die Förderung bei den kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.aufstiegs-bafoeg.info.

Kunden der Agenturen für Arbeit oder der Arbeitsgemeinschaften können diese Ausbildung über einen Bildungsgutschein fördern lassen. Ihr/e Betreuer/in in der Agentur für Arbeit oder der Arbeitsgemeinschaft berät Sie hierzu.

Der Lehrgang ist nach der Verlängerung des Programmes auch wieder durch die Bildungsprämie förderbar.Näheres finden Sie hier:

Prämiengtuschein

Information

Wenn Sie Informationen möchten, rufen Sie einfach an oder schicken Sie eine E-Mail (tauberbischofsheim@kolping-bildung.de oder karlsruhe@kolping-bildung.de). Gerne vereinbaren wir auch einen persönlichen Beratungstermin oder schicken Ihnen unsere detaillierte Informationsmappe.

Hochschulzugangsberechtigung

In § 58, Abs. 5 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg ist der Hochschulzugang nach einer anerkannten beruflichen Aufstiegsfortbildungsprüfung geregelt. Dabei sind insbesondere auch die Fachschulen nach § 14 des Schulgesetzes Baden Württemberg benannt. Als solche sind wir gelistet. Daneben ist gefordert, dass Sie einen Nachweis über ein Beratungsgespräch an einer Hochschule nach §2, Abs. 2 des LHG erbringen.

Unter Berücksichtigung dieser Regelungen ist es möglich, nach dem Abschluss zur staatlich anerkannten Sozialfachmanagerin einen grundständigen Studiengang in Baden-Württemberg zu belegen.

Rechtsverbindliche Auskünfte bzw. Zulassungen kann jedoch nur die zuständige Hochschule erteilen.

 

Erfolge

Hier können Sie sich über erfolgreiche Absolvent/innen informieren.

 

Sie haben Fragen?  

Wenden Sie sich bitte an das Bildungszentrum in Karlsruhe oder Tauberbischofsheim.

   
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Anmeldung

   

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